Beschluss:
In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch des
Herrn Franz Abels, Köln, Einspruchsführer,
vom 08.10.2009, eingegangen am 09.10.2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:
Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.