Beschluss:

 

  1. Nach Zurückweisung der einzelnen Wahleinsprüche gegen die Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 mit den Entscheidungen zur
    Vorlage-Nr. 4577/2009,
    Vorlage-Nr. 4578/2009,
    Vorlage-Nr. 4579/2009,
    Vorlage-Nr. 4580/2009,
    Vorlage-Nr. 4581/2009,
    Vorlage-Nr. 4582/2009 und
    Vorlage-Nr. 4583/2009
    wird gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) in Verbindung mit §§ 46a, 46b Kommunalwahlgesetz festgestellt, dass keiner der unter § 40 Absatz 1 Buchstaben a)-c) genannten Fälle vorliegt.

 

  1. Die Oberbürgermeisterwahl, die Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen in Köln am 30. August 2009 wird mit den in der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln, Ausgabe vom 16. September 2009, Nr. 521, festgestellten Wahlergebnissen für gültig erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.