Beschluss:
- Nach Zurückweisung der einzelnen
Wahleinsprüche gegen die Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30.
August 2009 mit den Entscheidungen zur
Vorlage-Nr. 4577/2009,
Vorlage-Nr. 4578/2009,
Vorlage-Nr. 4579/2009,
Vorlage-Nr. 4580/2009,
Vorlage-Nr. 4581/2009,
Vorlage-Nr. 4582/2009 und
Vorlage-Nr. 4583/2009
wird gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) in Verbindung mit §§ 46a, 46b Kommunalwahlgesetz festgestellt, dass keiner der unter § 40 Absatz 1 Buchstaben a)-c) genannten Fälle vorliegt.
- Die Oberbürgermeisterwahl, die Wahl des
Rates und der Bezirksvertretungen in Köln am 30. August 2009 wird mit den
in der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln, Ausgabe
vom 16. September 2009, Nr. 521, festgestellten Wahlergebnissen für gültig
erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.