Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

a)     die rückwirkende Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1)

b)     die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2)


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion pro Köln bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion