Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat
folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten für das
Jahr 2010.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, FDP-Fraktion und der Einzelvertreterin Wilden (pro Köln) abgelehnt.