Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

a)     die rückwirkende Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1)

b)     die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2)


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.