Beschluss:
Der Rat beschließt:
a) die
rückwirkende Satzung der Stadt Köln über
die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art in der zu
diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1)
b) die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.