Beschluss: ungeändert beschlossen

Anmerkung:

 

Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Wahl einer Stellvertreterin:

 

Maria Kröger

 

Vorschläge des Rates für die Wahl eines Stellvertreters:

 

Vorschlag 1: (SPD, CDU, Grüne und FDP)                       Vorschlag 5: (pro Köln)

 

Jörg van Geffen                                                                     Jörg Uckermann

 

Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.

Davon             ungültig:                      -- Stimmen

                        Enthaltungen              2 Stimmen

 

Damit liegen 89 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1:              84 Stimmen

Vorschlag 5:                5 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen sind folgende Personen gewählt:

 

Vorschlag 1: 

 

Jörg van Geffen

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Köln entsendet entsprechend § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln für die am 19.11.09 vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates, Herrn Werner Stüttem und Herrn Alfred Schultz, folgende Stellvertreter:

 

     bereits entsandte Mitglieder:                              Stellvertreter:

 

1)  Herr Stüttem                                                        Frau Maria Kröger

 

     Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den                     Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
     Oberbürgermeister bzw. der/die                        Oberbürgermeister bzw. der/die
     von ihm vorgeschlagene Bedienstete   von ihm vorgeschlagene Bedienstete
     der Stadt Köln                                                      der Stadt Köln

2)  Herr Schultz                                                          Herr Jörg van Geffen

 

Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.
Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.