Nachtrag: 03.12.2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2010 (Anlage 1) fest.

Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2010 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von

8,72 % für Beihilfen Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 8,25 %)

0,07 % für Pflegeversicherung Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 0,07 %)

0,13 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,12 %)

der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)

und einem Gesamtbetrag von 19.497.700 EUR (Vorjahr 17.704.000 EUR) für Beihilfen an Versorgungsempfänger/Versorgungsempfängerinnen.

Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 EUR in Anspruch zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt