Nachtrag: 03.12.2009
Sitzung: 14.12.2009 FA/0001/2009
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4178/2009
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2010 (Anlage 1) fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2010 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
8,72 % für Beihilfen Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 8,25 %)
0,07 % für Pflegeversicherung Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 0,07 %)
0,13 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,12 %)
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 19.497.700 EUR (Vorjahr 17.704.000 EUR) für Beihilfen an Versorgungsempfänger/Versorgungsempfängerinnen.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt