Nachtrag: 08.12.2009

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66458/11 für das Gebiet zwischen Gereonstraße, westliche sowie nordwestliche Grenze des Flurstücks 325, nordwestliche sowie nordöstliche Grenze des Flurstücks 326 und östliche Grenze der Flurstücke 325 sowie 507/156 (alle Gemarkung Köln, Flur 24) in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Gereonstraße 16 - 32 in Köln-Altstadt/Nord— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 66458/11 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

3.      die Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes Nr. 6644 Na 2/06 (66458/06) für das Gebiet zwischen Gereonstraße, westliche, nordwestliche, nordöstliche und östliche Grenze des Flurstücks 325 sowie östliche Grenze des Flurstücks 507/156 (alle Gemarkung Köln, Flur 24) in Köln-Altstadt/Nord —Ar­beits­titel: Gereonstraße/Klingelpütz in Köln-Altstadt/Nord— nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) in Verbindung mit § 7 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.