Nachtrag: 10.12.2009
Sitzung: 17.12.2009 Rat/003/2009
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 5041/2009
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3
GO NRW die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und
eines Ratsmitgliedes:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Severinsviertel am 13.12.2009 beschlossen.
Köln, den 10.12.2009
gez. Roters gez. Zimmermann
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.