Nachtrag: 10.12.2009

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Severinsviertel am 13.12.2009 beschlossen.

 

 

Köln, den 10.12.2009

 

gez. Roters                                                                                        gez. Zimmermann

Oberbürgermeister                                                                           Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.