Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 3011 a –ohne Arbeitstitel– und

2.      das Verfahren zur Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 121 –Arbeitstitel: "Kölner Stadterweiterung"–

für das Gebiet südöstlich der Ulrepforte in Köln-Altstadt/Süd nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt der Aufhebung mit der Maßgabe zu, die Roten Funken zu folgenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Anbau zu verpflichten:

  1. Die Fassade der Kaponnière wird in einen denkmalgerechten Zustand versetzt.
  2. Durch die Beseitigung der alten Toilettenanlage und den Einbau einer nicht spiegelnden Scheibe wird die alte Ulrepforte sichtbar gemacht und ein Einblick ermöglicht.
  3. Der Blick auf den kompletten – mittelalterlichen südlichen - Turm vom Sachsenring aus bleibt erhalten.

Abstimmungsergebnis:

Mit der Modifizierung (in Kursiv) mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt mit der Bitte an den STEA, der Änderung zu folgen.