Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 3011 a –ohne Arbeitstitel– und
2. das
Verfahren zur Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 121 –Arbeitstitel:
"Kölner Stadterweiterung"–
für das Gebiet südöstlich der Ulrepforte in Köln-Altstadt/Süd nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt der
Aufhebung mit der Maßgabe zu, die Roten Funken zu folgenden Maßnahmen im Zusammenhang
mit dem geplanten Anbau zu verpflichten:
- Die
Fassade der Kaponnière wird in einen denkmalgerechten Zustand versetzt.
- Durch
die Beseitigung der alten Toilettenanlage und den Einbau einer nicht
spiegelnden Scheibe wird die alte Ulrepforte sichtbar gemacht und ein
Einblick ermöglicht.
- Der
Blick auf den kompletten – mittelalterlichen südlichen - Turm vom
Sachsenring aus bleibt erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Mit der Modifizierung (in Kursiv) mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt mit der Bitte an den STEA, der Änderung zu folgen.