Nachtrag: 16.12.2009

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57577/02 für das Gebiet nördlich von Haus Arff, östlich bzw. südlich der Grenze zur Stadt Dormagen und westlich der Schloß-Arff-Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Schloß-Arff-Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven, Aufhebung— nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Ziel der Aufhebung ist, das betroffene Gebiet wieder in den Außenbereich zurückzuversetzen. Gemäß § 12 Abs. 6 BauGB soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung finden.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.