Sitzung: 28.01.2010 BV1/0004/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 10 der Hauptsatzung empfehlen
wir dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13
BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Ulrichgasse, Ankerstraße,
Schnurgasse und Paulstraße in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Ulrichgasse in
Köln-Altstadt/Süd— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. Art und Maß der
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.