Nachtrag: 11.01.2010
Sitzung: 11.01.2010 HA/0001/2010
Antrag: Kulturförderabgabe für Köln
Zusatz: - zugesetzt -
Beschluss: ungeändert beschlossen
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen:
Der vorliegende Antrag soll wie folgt ergänzt werden:
1.
Einnahmen aus der o. a. Kulturförderabgabe
sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in
Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der
Förderung von Kinder und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial
benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur verwendet werden. Dies
beinhaltet u. a. die KölnTage der Museen, die freie Kulturszene, Bürgerzentren,
Jugendzentren, interkulturelle Zentren, den KölnPass sowie Leistungen im
Bereich der Kreativ- und Kulturwirtschaft und des Tourismus.
2.
Die konkrete Beschlussfassung über die
Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen
vor.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage
eines Satzungsentwurfs
a.
eine Einnahmenkalkulation bezogen auf das
Haushaltsjahr ausgehend von einer 5%-Abgabe vorzulegen,
b. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p. a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP und pro Köln – zugestimmt.
II. Beschluss über den Antrag der SPD-Fraktion in der
geänderten Fassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat baldmöglichst einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandsteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 5% des Übernachtungspreises betragen.
1.
Einnahmen aus der o. a. Kulturförderabgabe
sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in
Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der
Förderung von Kinder und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial
benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur verwendet werden. Dies
beinhaltet u. a. die KölnTage der Museen, die freie Kulturszene, Bürgerzentren,
Jugendzentren, interkulturelle Zentren, den KölnPass sowie Leistungen im
Bereich der Kreativ- und Kulturwirtschaft und des Tourismus.
2. Die
konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der
jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a.
eine Einnahmenkalkulation bezogen auf das
Haushaltsjahr ausgehend von einer 5%-Abgabe vorzulegen,
b. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p. a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen
der Fraktionen CDU, FDP und pro Köln – zugestimmt.