Nachtrag: 11.01.2010

Antrag: Kulturförderabgabe für Köln

Zusatz: - zugesetzt -

Beschluss: ungeändert beschlossen

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der vorliegende Antrag soll wie folgt ergänzt werden:

 

1.      Einnahmen aus der o. a. Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kinder und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur verwendet werden. Dies beinhaltet u. a. die KölnTage der Museen, die freie Kulturszene, Bürgerzentren, Jugendzentren, interkulturelle Zentren, den KölnPass sowie Leistungen im Bereich der Kreativ- und Kulturwirtschaft und des Tourismus.

2.      Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs

a.      eine Einnahmenkalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer 5%-Abgabe vorzulegen,

b.      die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p. a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP und pro Köln – zugestimmt.

 

II. Beschluss über den Antrag der SPD-Fraktion in der geänderten Fassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat baldmöglichst einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandsteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 5% des Übernachtungspreises betragen.

 

1.      Einnahmen aus der o. a. Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kinder und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur verwendet werden. Dies beinhaltet u. a. die KölnTage der Museen, die freie Kulturszene, Bürgerzentren, Jugendzentren, interkulturelle Zentren, den KölnPass sowie Leistungen im Bereich der Kreativ- und Kulturwirtschaft und des Tourismus.

2.      Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs

a.      eine Einnahmenkalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer 5%-Abgabe vorzulegen,

b.      die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p. a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP und pro Köln – zugestimmt.