Sitzung: 28.01.2010 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß
§ 36 Abs. 5 Satz 2 GO empfehlen wir, wie folgt zu beschließen:
Der
Hauptausschuss beschließt
- die Aufhebung der
Satzung über eine Veränderungssperre –Arbeitstitel: Genter Straße
in Köln-Neustadt/Nord– wegen einer
fehlerhaften Fristberechnung;
- die Satzung über
eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord
–Arbeitstitel: Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord– für das Gebiet zwischen Brüsseler Straße, Antwerpener Straße, Brabanter
Straße und Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord in der zu diesem Beschluss
als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Die DE wird unterschrieben, mit dem Hinweis, dass das Projekt Brabanter Straße einer näheren Betrachtung unterzogen wird, da es m.E. den Zielen des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Zu gegebener Zeit sollte diesem Projekt gem. § 4 der Anlage 2 eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig genehmigt.