Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):

 

  1. Die Gemeinschaftshauptschule Von-Bodelschwingh-Straße 24, 51061 Köln (Höhenhaus) wird zum 31.07.2010 aufgelöst.

  2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

    Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Auflösung der Schule zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand durch die Weiterführung der Hauptschule über den geplanten Zeitpunkt hinaus für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Rechtsmittelverfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern und Schüler, dass rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres 2010/11 Klarheit über das Hauptschulangebot in Höhenhaus besteht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.