Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 28.01.2010:

Der Rat nimmt das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau als ersten Baustein des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.000 Sozialmietwohnungen sozialraumverträglich gefördert und errichtet werden können.

1.          In Ergänzung bzw. Konkretisierung seiner Beschlüsse vom 29.01.2008 und vom 30.06.2009 beauftragt der Rat die Verwaltung, die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen I.1 bis IV.1 vorzubereiten und umzusetzen.

I     Handlungsfeld Baulandmanagement/Flächenbereitstellung/

Einsatz städtischer Grundstücke

§         Erhöhung der Zielzahl von 25 % auf 30 % geförderter Geschosswohnungsbau in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz. Der Prozentsatz ist als Richtwert zu verstehen, von dem sozialraumverträglich abgewichen werden kann. (I.1)

§         Im Vorgriff auf eine vom Rat noch zu beschließende Richtlinie zur Sozialgerechten Bodennutzung (Ratsbeschluss vom 14.12.2006) soll die Verwaltung in Verhandlungen mit Investoren ab sofort darauf hinwirken bzw. den Investoren nahe legen, dass bei VEP-Verfahren oder investorenbezogenen B-Planverfahren mit der Nutzung Wohnen bereits jetzt 25 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. (I.2)

§         Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften. Die Verwaltung soll städtische Grundstücke, die sich von ihrer Lage für die Erweiterung genossenschaftlicher Bestände eignen, gezielt Wohnungsgenossenschaften anbieten. (I.3)

§         Wohnbaureserveflächen mit städtischen Bodenanteilen, die über nennenswerte Geschosswohnungsbauanteile (ab 50 Wohneinheiten) verfügen und die von ihrer sozialräumlichen Lage her für öffentlich geförderten Wohnungsneubau in Betracht kommen, sollen vorrangig baureif gemacht werden. (I.4)

§         Verstärkte Nutzung von Wohnbaupotenzialen im Innenbereich - insbesondere für den geförderten Wohnungsbau (I.5)

II     Handlungsfeld Förderanreizsystem/Investorenkooperation/

Imageverbesserung

§         Schaffung regional abgestufter Förderanreize für Bauvorhaben der sozialen Wohnraumförderung auf privaten Grundstücken (Förderatlas) (II.1)

§         Intensivierung des Belegungsmanagements. Die Verwaltung soll zusätzliche Möglichkeiten für Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft prüfen mit dem Ziel einer Verbesserung der Wohnversorgung der Bevölkerung und der sozialen Stabilisierung von Wohnquartieren. (II.2)

§         Aufbau und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die soziale Wohnraumförderung (II.3)

III    Handlungsfeld Bestand

§         Erarbeitung eines Konzeptes zum verstärkten Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Das Konzept wird dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorgelegt. (III.1)

§         Intensivierung der Vermittlung von freien, frei finanzierten Wohnungen (III.2)

§         Förderung der energetischen Sanierung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Die Verwaltung soll ein Konzept für eine zuschussbasierte städtische Spitzenförderung erarbeiten und dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel sollen Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden mit dem Ziel, die Attraktivität und Akzeptanz der Landesförderung zu erhöhen. (III.3)

IV   Handlungsfeld Regionale Zusammenarbeit

§         Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Umlandgemeinden die Möglichkeiten der Kooperation einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik u. a. mit dem Ziel ausloten, auf ein stärkeres Engagement der Umlandkommunen im geförderten Wohnungsbau hinzuwirken. (IV.1)

2.              Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Arbeit am „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ fortzuführen und nach Fertigstellung der einzelnen Module diese jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welches Anreizmodell geeignet sein könnte, auch im freifinanzierten Wohnungsbau durch städtebauliche Verträge eine Mietobergrenze oberhalb der Grenzen des geförderten Wohnungsbaus, aber unterhalb der Durchschnittsmiete zu vereinbaren.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Dr. Müser (Freie Wähler – Kölner Bürger Bündnis) zugestimmt.