Frau Tillessen kann nicht nachvollziehen, warum 2 benachbarte kooperierende Gymnasien 2 Konzepte der Mittagsversorgung anbieten müssen. Sie bittet ausführlich darzustellen, warum eine gemeinsame Versorgung nicht durchführbar sein soll.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NW die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Kaiserin-Augusta-Gymnasiums, Georgsplatz 10, 50676 Köln und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

 

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.