Frau Tillessen kann
nicht nachvollziehen, warum 2 benachbarte kooperierende Gymnasien 2 Konzepte
der Mittagsversorgung anbieten müssen. Sie bittet ausführlich darzustellen,
warum eine gemeinsame Versorgung nicht durchführbar sein soll.
Beschluss:
Der Rat beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NW die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Kaiserin-Augusta-Gymnasiums, Georgsplatz 10, 50676 Köln und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.
Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.