Nachtrag: 29.01.2010

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:


Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln  

 

·        ermächtigen wir die Verwaltung, die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Bezirksregierung
Köln vom 21.01.2010 hinsichtlich der Versagung des Ganztagsbetriebes im Verwaltungsgerichtsverfahren überprüfen zu lassen und die Genehmigung zur Errichtung
der Gesamtschule als Ganztagsschule gem. § 9 Abs. 1 SchulG NW einzuklagen.

 

·        beschließen wir auf Basis des Ratsbeschlusses vom 17.12.2009 die Einführung
des Ganztagsbetriebes gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sobald die entsprechenden Voraussetzungen
(Genehmigung durch die Bezirksregierung) vorliegen.

 

·        beschließen wir in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 17.12.2009 die Inbetriebnahme
der neuen Gesamtschule in Köln-Nippes zum Schuljahr 2010/11 als Halbtagsschule bis zur Genehmigung des Ganztags

 

 

Köln, den 28. Januar 2010

 

gez. Roters                                                                                                    gez. Moritz

Oberbürgermeister                                                                                       Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.