Nachtrag: 29.01.2010
Sitzung: 02.02.2010 Rat/0004/2010
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 5429/2010
Beschluss
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der
Stadt Köln
·
ermächtigen wir die Verwaltung, die
Rechtmäßigkeit des Bescheides der Bezirksregierung
Köln vom 21.01.2010 hinsichtlich der Versagung des Ganztagsbetriebes im
Verwaltungsgerichtsverfahren überprüfen zu lassen und die Genehmigung zur
Errichtung
der Gesamtschule als Ganztagsschule gem. § 9 Abs. 1 SchulG NW einzuklagen.
·
beschließen wir auf Basis des Ratsbeschlusses
vom 17.12.2009 die Einführung
des Ganztagsbetriebes gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sobald die entsprechenden Voraussetzungen
(Genehmigung durch die Bezirksregierung) vorliegen.
·
beschließen wir in Abänderung des
Ratsbeschlusses vom 17.12.2009 die Inbetriebnahme
der neuen Gesamtschule in Köln-Nippes zum Schuljahr 2010/11 als Halbtagsschule
bis zur Genehmigung des Ganztags
Köln, den 28. Januar 2010
gez. Roters gez. Moritz
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.