Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Wiederherstellung des historischen Torhauses innerhalb der Flächen des Gut Horbell einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §69 (1) a) aa) LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 14 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.