Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Errichtung der Landebrücke bei Rhein-km 683.4+70 am linken Ufer in Köln-Rodenkirchen für die Personenschifffahrt einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §69 (1) a) aa) LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 10 Nein Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig abgelehnt.