Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der
Errichtung der Landebrücke bei Rhein-km 683.4+70 am linken Ufer in
Köln-Rodenkirchen für die Personenschifffahrt einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §69 (1) a) aa)
LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 10 Nein Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig abgelehnt.