Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße bzw. der Straße Im Grund in Köln-Niehl Flurstück 2855, 1637, 1979, 2060, 2872 und eine Teilfläche aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich —Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung in Form von Hausgruppen bzw. Reihenhäusern und eine Kindertagesstätte festzusetzen;

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1.

3.             Die Dichte der Bebauung ist der Umgebung anzupassen. Es soll eine solarenergetische Überprüfung erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.