Beschluss: geändert beschlossen

Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt getrennt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Alternative und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/DieGrünen abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Arnsberger Straße im Norden, Frankfurter Straße im Westen und nördlich der KVB-Trasse Köln-Deutz – Köln-Dellbrück (Gemarkung Mülheim Flur 02 Flurstücke 2238, 2239, 2000, 1245, 1772, 1580, 1581, 409/3, 1800, 1832, 1833, 1834, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1842, 2723, 2725 und teilweise 2739, 2726) —Arbeitstitel: "Südlich Arnsberger Straße" in Köln-Buchheim— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf -Zweckbestimmung Schule- festzusetzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt gegen CDU und FDP.

 

 

 

Alternative:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse über den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB zu entscheiden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung von Frau Wolter.

 

 

 

Änderungsantrag:

 

  1. Die Bezirksvertretung Mülheim bestätigt und bekräftigt ihren Beschluss vom 22.06.2009 und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, mit einem Investor Planungsalternativen für eine zukünftige Nutzung des Standorts für Wohnbebauung unter Berücksichtigung von seniorengerechtem Wohnen zu entwickeln.
  2. Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt, unabhängig von der Zweckbestimmung im Bebauungsplan und zukünftigen Nutzung des Grundstücks, ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB bei der Aufstellung des obigen Bebauungsplanes ab. Es ist das übliche Verfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Durchführung einer öffentlichen Bürgeranhörung nach Modell II durchzuführen. Des Weiteren ist eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

zu 1.

Mehrheitlich beschlossen gegen die CDU, FDP und Frau Wolter.

 

zu 2.:

Mehrheitlich beschlossen gegen CDU, FDP und Enthaltung von Frau Wolter.