Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt den Erlass der 208. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.“

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.