Die Bezirksvertretung
Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt den Erlass der 208. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.