Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor:

 

„Um das gesamte Projekt nicht zu gefährden stimmt die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage mit folgenden Maßgaben zu:

A   Das Eckgebäude Gereonskloster 22/Gereonshof 4 – 6 soll weder aufgestockt noch mit

      Balkonen versehen werden.

1.       Das geplante Bürogebäude "Gereonskloster 8 – 10" (westlich neben dem Gründerzeithaus Gereonskloster 6) soll 1 Geschoss niedriger gehalten werden. Gleiches gilt für den turmartigen Hochpunkt auf der gegenüberliegenden Seite des Platzes (westlich neben dem Haus Gereonskloster 18).

2.      Die geplanten Neubauten rund um den Platz Gereonskloster sollen an der 4-Geschossigkeit der Umgebung ausgerichtet werden.

3.      Der massive Riegel hinter dem historischen Archiv ist ebenfalls um 1 Geschoss zu reduzieren.

4.      Der turmartige Bau gegenüber der Einmündung der Spiesergasse in den Gereonshof (Gereonshof 8) soll um 2 Geschosse niedriger geplant werden.

5.      Die Aufstockung des 2-stöckigen Gebäudes in der Spiesergasse (gegenüber den Häusern Spiesergasse 8-16) ist auf insgesamt 4 Geschosse zu verringern und zurück zu setzen

 

Die CDU-Fraktion in der BV 1 geht davon aus, dass der von der Verwaltung zugesicherte Baumschutz eingehalten wird.“

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Rat beschließt

1.             über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.             den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 6 zu ändern;

3.             den Bebauungsplan Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung;

4.             die Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes Nr. 6644 Na 1/04 (66457/04) für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonstraße und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Christophstraße/Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord– nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung.


Abstimmungsergebnis:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Löwisch (Die Linke) abgelehnt.

 

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung von Herrn Löwisch zugestimmt.