Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 25.02.2010 an alle Ausschussmitglieder versandt.
abschließende Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.             über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.             den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 6 zu ändern;

3.             den Bebauungsplan Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung;

4.             die Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes Nr. 6644 Na 1/04 (66457/04) für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonstraße und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Christophstraße/Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord– nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.