Beschluss:
Der Rat erkennt den
Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung
mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer Brücke inklusive der Erneuerung der Fahrbahnbeläge einschließlich
der Vorlandbrücken sowie der
Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der
Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen
Haushaltsplanes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.