Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Beschäftigung von hauswirtschaftlichen Unterstützungskräften im Umfang von 1 Stunde je Gruppe/Tag in städtischen Kindertagesstätten (entspricht derzeit 106,54 vollzeitverrechneten Stellen nach Egr. 1 TVöD) in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Mit diesen Stellen erfüllt die Stadt Verpflichtungen aus dem neuen Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 01.11.2009 zur Gesundheitsförderung und zum Gesundheitsschutz des in den Kindertagesstätten eingesetzten Personals. Die Stellen sind vorerst befristet bis zum 31.03.2012. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Unterstützungskräfte im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) im Rahmen der Überprüfung des Gesetzes bei der Landesregierung einzufordern.
2. Sofern nicht genügend Bewerberinnen/Bewerber zur Deckung des Personalbedarfes in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung ermächtigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in anderen Beschäftigungsformen zu gewinnen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in die Stellenplanvorlage 2010 Mehrstellen für hauswirtschaftliche Unterstützungskräfte aufzunehmen (derzeit 89,19) und bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2010 verwaltungsinterne Verrechnungen zur Verfügung zu stellen.
4. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushalt 2010 im Teilplan 0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 (Personalaufwendungen), berücksichtigt. Dies führt durch eine entsprechende Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu einer Erhöhung der jahresbezogenen Deckungslücke in 2010 und den Folgejahren von 2.581.400,- Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied
Schlitt nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.