Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62461/02 für das Gebiet zwischen der Eisenbahntrasse im Norden, den Grundstücksgrenzen zur bestehenden Gewerbebebauung im Osten, dem TechnologiePark Köln im Süden und der Josef-Lammerting-Allee und der Neuen Vitalisstraße im Westen in Köln-Müngersdorf —Ar­beits­ti­tel: Neue Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 62461/02 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.