Geänderter Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschus­ses:

1.                  Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Porz-Mitte, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

2.                  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Beschluss erfolgt unter der Maßgabe folgender durch die BV Porz beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, soweit sie durch den Stadtentwicklungsausschuss übernommen und damit dem Rat zur Annahme empfohlen wurden:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Entwicklungskonzept mit nachfolgenden Planungs- und Handlungsempfehlungen weiter zu entwickeln, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und diese der Bezirksvertretung Porz zur Beratung und Beschlussfassung wieder vorzulegen.

 

Dabei werden die Zeitspannen wie folgt definiert:

Kurzfristig  -    bis zu 3 Jahren

Mittelfristig -   bis zu 8 Jahren

Langfristig  -   bis zu 15 Jahren

 

III.        Zusammengefasste Planungs- und Handlungsempfehlungen des

            Entwicklungskonzeptes nach Sachbereichen

 

1.         Bevölkerung und Wohnen

 

1.1       Wie Verwaltung:

die 25%-Regelung gilt als erfüllt

(25% geförderter Wohnungsbau ist der Planbereich um Bergerstr. / Friedrichstr./Philipp-Reis-Str./Stadtbahnlinie mit zu berücksichtigen.

 

1.2       Kurz- bis mittelfristig: Unterstützung von Baulückenschließungen und der Bebauung von mindergenutzten Grundstücken im Plangebiet zur Schaffung von rd. 65 Wohneinheiten. Prüfung der Erstellung weiterer Wohnungen im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Geschäftshausbebauung (u.a. Friedrich-Ebert-Platz, Mühlenstraße, ggf. Ausbau der brachliegenden Obergeschosse des Warenhauses an der Josefstraße).

 

1.3       Mittelfristig: Neuordnung des Schulareals zwischen Haupt- und Josefstraße und Generierung einer neuen Wohnbaufläche für qualitätsvollen Geschosswohnungsbau, ggf. auch Stadthausbebauung, auf der Basis eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerb) zur Errichtung von ca. 180 Wohneinheiten; einschließlich Bedarfsprüfung für Mehrgenerationenwohnen.

 

1.3.1       In Anlehnung an den TOP 7.2.6 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 24.10.2000 wird für das dort beschriebene Gebiet zwischen Hauptstraße und Friedrichstraße sowie Karlstraße/Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

 

  1. Ausnutzung von Synergieeffekten durch den Neubau der GGS Porz-Mitte und der Carl-Stamitz-Musikschule. Errichtung von 2 Turnhallen, wobei eine auch für Veranstaltungen der Musikschule nutzbar sein muss.

 

  1. Schaffung einer parkähnlichen Fläche unter Einbeziehung einer Spielplatzfläche.

 

  1. Ausweisung einer Wohnbaufläche für qualitätsvollen Geschosswohnungsbau, ggf. auch Stadthausbebauung, auf der Basis eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerb) zur Errichtung von ca. 180 Wohneinheiten; einschließlich Bedarfsprüfung für Mehrgenerationenwohnen.

 

 

2.         Einkaufen und Arbeiten

 

2.1       Kurzfristig: Vermarktung des städtischen Baugrundstücks Hauptstraße nach Abklärung der Bindungen an das Tiefgaragenbauwerk und Realisierung einer teilweisen Überbauung der Tiefgarage unter Einbeziehung des noch vorhandenen Reisebüro-Pavillons nach Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs. Der Wettbewerb soll die folgenden Bedingungen erfüllen:

 

1.       Gestaltung eines qualitätsvollen Platzes mit Aufenthaltsqualität

 

2.       Bebauung mit Nutzung für Einzelhandel und Gastronomie sowie Praxen und gegebenenfalls Wohnen.

 

3.   Einbeziehung der Wegeverbindungen über Bahnhofstraße und

                  Brücke / Bezirksrathaus bis zum Rhein in die städtebaulichen

                  Gestaltungsvorschläge.

 

2.2       Kurzfristig: Planung und Realisierung einer neuen Geschäftshausbebauung auf dem derzeitigen städtischen Parkplatz an der Mühlenstraße (früher: Busbahnhof) mit neuen Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss und Büro- und/oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen.

 

Es ist eine Tiefgarage auf dem Grundstück einzuplanen.

 

Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Straße an die KVB-Trasse verlegt werden kann bzw. eine Verkehrsberuhigung der Mühlenstraße möglich ist.

 

2.3             Kurzfristig: Planung und Realisierung einer neuen Wohnhausbebauung nach

      Änderung des gültigen Bebauungsplans (mit Festsetzung

s.         Mehrzweckhalle)auf Grundstück Philipp-Reis-Straße, Ecke Friedrichstraße.

Ziff.

1.1       Zwecks Berücksichtigung der 25% geförderter Wohnungsbau ist der   Planbereich um Bergerstr./Friedrichstr./Philipp-Reiss-Str./ Stadtbahnlinie mit     zu berücksichtigen.

 

2.4       Kurzfristig: Unterstützung von Optimierungs- und Ausbaumaßnahmen im Warenhaus an der Josefstraße (Erweiterungen des Erdgeschosses zum Friedrich-Ebert-Platz und zur Wilhelmstraße, Verbesserung der Querungsmöglichkeit, Aufwertung der Fassadengestaltung, Nutzung der brachliegenden Obergeschosse u.ä.).

 

2.5       Kurzfristig: Unterstützung von örtlichen Zusammenschlüssen von Geschäftsinhabern und Eigentümern im Bezirkszentrum Porz zur Verbesserung des Standortmarketings, der Funktionalität (z.B. durch Zusammenlegung von kleinen Ladenlokalen) und des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums sowie Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen zur Bildung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft entsprechend dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) von Juni 2008.

 

 

3.         Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur

 

3.1       Kurzfristig: Überprüfung der Finanzierungsprioritäten zur Aufwertung des Spielplatzes             nordwestlich Rathausstraße.

 

3.2       Wie Verwaltung:

Kurz- bis mittelfristig: Anlage eines neuen Spielplatzes von ca. 1.000 qm Größe und einer Ballspielwiese von ca. 600 qm auf der erweiterten Grünfläche zwischen der Glashüttenstraße und der Stadtbahntrasse. Der vorhandene Ballspielplatz bleibt erhalten.

 

3.2.1   Insbesondere haben die Eigentümer von Wohnkomplexen im Plangebiet ihren Verpflichtungen zur Unterhaltung von ausreichenden Spielplatzfächen auf deren Grundstücken nachzukommen.

 

3.3       Wie Verwaltung:

Mittelfristig: Anlage eines neuen Spielplatzes von bis zu 2.000 qm Größe im Zuge der Erstellung des neuen öffentlichen Grünfläche nördlich Karlstraße („Porzer Stadtgarten“).

 

Ziffer ist Bestandteil des Wettbewerbs

 

3.4       Wie Verwaltung:

            Kurzfristig: Kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

 

3.5       Wie Verwaltung:

Kurz- bis mittelfristig: Berücksichtigung von behindertengerechten, barrierefreien Wohnraum bei der Neubebauung des Grundstücks Friedrichstraße/Glashüttenstraße und bei der geplanten neuen Wohnbebauung zwischen der Josefstraße und der Hauptstraße und Prüfung des Bedarfs an Mehrgenerationenwohnen nach dem Fördermodell der Stadt Köln.

 

3.6       Kurzfristig: Schaffung von Übergangslösungen zur Erweiterung der GGS         Hauptstraße als OGTS.

 

3.7       Wie Verwaltung :

Mittelfristig: Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz und Neuordnung der freiwerdenden Grundstücke für Wohnungsneubau mit öffentlicher Grünfläche.

 

Ziffer ist Bestandteil des Wettbewerbs

 

3.8       Ziffer streichen!

 

 

4.         Grün- und Freiflächen, Umweltsituation

 

4.1       Gem. Ziffer 2.1. unter Einbeziehung des „HERTIE“ Warenhauses

 

4.2       Kurzfristig:. Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Platzes an der Ecke Mühlenstraße/Bahnhofstraße ohne den denkmalgeschützten Kiosk (bis zur Baufläche des projektierten Geschäfts- und Wohnhauses).

 

4.3       Kurzfristig: Überprüfung des Porzer Rheinboulevards hinsichtlich stadtgestalterischer und freiraumplanerischer Aufwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung eines attraktiven Beleuchtungskonzeptes.

 

4.4       Kurzfristig: Erweiterung der öffentlichen Grünfläche an der Glashüttenstraße   nach Westen bis zur Stadtbahntrasse mit Spielflächen für Kinder.

 

4.5       Wie Verwaltung:

Mittelfristig:. Erweiterung und Neuanlage einer ca. 6.500 qm großen öffentlichen Grünfläche nördlich der Karlstraße unter Einbindung des vorhandenen Grüns und des Baumbestandes (Arbeitstitel: ‚Stadtgarten Porz’), zur Verbesserung der Aufenthalts- und Erholungsfunktionen des Bezirkszentrums Porz.

 

Ziffer ist Bestandteil des unter Ziffer 1.3 geforderten Wettbewerbs

 

4.6       Solartechnische Optimierung städtebaulicher Planungen zur Ausschöpfung der CO2-Minderungspotenziale.

 

Neubauten sind als Passivhaus und evtl. mit Dachbegrünung zu realisieren.

 

 

5.         Verkehr

 

5.1       Wie Verwaltung:

Kurzfristig: Aufnahme des Quartiers Schillerstraße, Max-von-Schenkendorf-Straße, Theodor-Körner-Straße und Heinrich-von-Kleist-Straße in die bezirkliche Prioritätenliste zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen.

 

5.2       Wie Verwaltung:

Kurzfristig: Aufnahme des Quartiers Schillerstraße, Max-von-Schenkendorf-Straße, Theodor-Körner-Straße und Heinrich-von-Kleist-Straße in die bezirkliche Prioritätenliste zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen.

 

5.3       Kurzfristig: Prüfung der schrittweisen Umgestaltungsmöglichkeiten in der Hauptstraße im Konfliktbereich Wohnen, Einkaufen und Durchgangsverkehr auf der Grundlage neu zu erhebender Verkehrsdaten zwecks Neuordnen der Stellplätze, Aufweitung der Fußgängerbereiche und ggf. Baumpflanzungen im Straßenraum zur Unterstützung angemessener (geringerer) Fahrgeschwindigkeiten und der Berücksichtigung der stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüche aus der anliegenden Nutzungen.

 

5.3.1   Im Kreuzungsbereich Bergerstraße / Hauptstraße / Rathausstraße ist ein        Kreisverkehr             einzuplanen

 

5.3.2   Für die gesamte Länge der Hauptstraße ist von der Poststraße bis zur Steinstraße eine Neugestaltung umzusetzen. Dazu ist eine Optimierung des Verkehrsflusses, z. B. durch funktionelle Ampelsteuerungen, erforderlich sowie gleichzeitig eine bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard. Die Gestaltung soll erfolgen durch Baumpflanzungen, Radspuren, breite Überwege und zum Teil durch eine farbliche Gestaltung des gesamten Straßenraums. Der Einsatz von flüsterndem Asphalt ist anzustreben.

 

5.4       Kurzfristig: Überprüfung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in den Wohnstraßen des Plangebietes (Josefstraße, Glashüttenstraße, Rathausstraße, Goethestraße, Friedrichstraße, Klingerstraße und Bahnhofstraße, Am Rheinbrauhaus, Mühlenstraße und Bahnhofstraße zwischen Glasstraße und DB-Trasse) und Klärung von Finanzierungsmöglichkeiten für ergänzende Begrünungsmöglichkeiten. Kurzfristig diesbezügliche Überprüfung der Josefstraße zwischen Berger- und Karlstraße mit der anliegenden Grundschule und der Kindertagesstätte (Einengung der Fahrbahn, Erschwerung des Durchgangsverkehrs etc.).

 

5.5       Wie Verwaltung:

Kurz- bis mittelfristig: Planung und Sicherung der Finanzierung zur Umgestaltung der Ernst-Mühlendyck-Straße und des Kurvenbereichs mit der Mühlenstraße und Neunutzung der gewonnenen Flächen zur Aufweitung der Fußwegeflächen mit Begrünungsmaßnahmen und zur Unterbringung zusätzlicher Kfz-Stellplätze.

 

5.6       Kurzfristig: Prüfung aller Straßen sowie nach Möglichkeit Öffnung der Einbahnstraßen im gesamten Plangebiet für den gegenläufigen Radverkehr, um die notwendigen Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen sicherzustellen.

 

5.7       Wie Verwaltung:

Kurzfristig: Öffnung der vorhandenen Fußwege in der Grünfläche an der Glashüttenstraße und zwischen Hauptstraße und Rathausstraße und der neuen Fußwegeführungen in der geplanten Wohnbebauung für den Radfahrkehr.

 

5.8       Wie Verwaltung:

Kurzfristig: Entfernung der störenden, nicht funktionsgerechten Fahrradständer ohne Anschlussmöglichkeit für die Fahrradrahmen entlang des Hertie-Warenhauses an der Wilhelmstraße und am Friedrich-Ebert-Platz und Aufstellung neuer Fahrradständer an verschiedenen geeigneten Standorten im Bezirkszentrum.

 

5.9       Kurzfristig: Verlängerung des Radweges an der Bergerstraße von der Stadtbahntrasse Richtung Westen bis zur Hauptstraße und von der Josefstraße bis zum bestehenden Radweg an der Stadtbahntrasse und Netzschluss in der Rathausstraße.

 

5.10    Kurzfristig: Radwegenetzschluss im Zuge der Josefstraße zwischen    Bergerstraße und             Bahnhofstraße.

 

5.11    Kurzfristig: Radwegenetzschluss in der Bahnhofstraße zwischen der Straße An der Sparkasse und der Klingerstraße.

 

Hier fehlt 5.12: Kurzfristig, letzter Satz streichen; stattdessen „Radspur“

 

5.12    Kurzfristig: Ausbau der Radwegeverbindung im Zuge der Karlstraße zwischen Josefstraße und Friedrich-Ebert-Ufer.

Die Radwegeverbindung soll als Radspur ausgebildet werden

 

5.13    Mittelfristig: Neue Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer in Anpassung an die neue Wohn- und Geschäftshausbebauung östlich des Jugendzentrums ‚Glashütte’ und zur Fußgängerbrücke über die DB-Trasse.

 

5.14    Kurzfristig: Attraktivierung der Zugänge zum Rheinufer vom Friedrich-Ebert-Platz über die Brücke und über die Bahnhofstraße (s.Ziff. 2.1.). Die Nähe zum Rheinufer als Erholungsraum muss vom Geschäftszentrum her deutlich erkennbar sein.

 

5.15    Mittel- bis langfristig: Ausbau von Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen der Hauptstraße, Berger-, Josef- und Karlstraße im Zusammenhang mit der Neuordnung des Schulareals.

 

Planung im Rahmen des Wettbewerbs für dieses Plangebiet.

 

5.16         Kurzfristig: Sanierung und nutzerfreundliche Neugestaltung der Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz mit Erneuerung der Parkebenen sowie der Parkhauszugänge.

 

            Die Öffnung auch an Sonn- und Feiertagen ist anzustreben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.