Sitzung: 23.03.2010 Rat/0005/2010
Antrag: Neuorganisation des SGB II
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Resolution:
Der Rat appelliert an die Verantwortlichen im Bund, die erforderliche
Verfassungsänderung zur Absicherung der Mischverwaltung innerhalb des
SGB II zeitnah
herbei zu führen.
Die Hilfen aus einer Hand für langzeitarbeitslose Menschen und die gemeinsame
Umsetzung des SGB II von Kommunen und Arbeitsagenturen in den
Arbeitsgemeinschaften müssen in Zukunft auf Augenhöhe ermöglicht werden.
Die Interventions- und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen müssen dabei deutlich gestärkt werden.
Ziel ist die bestmögliche Betreuung und Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen, die in vieler Hinsicht auf die Dienstleistungen der Kommune angewiesen sind und von der Agentur für Arbeit Unterstützung und Beratung bei der Arbeitssuche erwarten.
Um die besonderen Kompetenzen der bisherigen Träger der Arge
Köln, Agentur für Arbeit Köln und Stadt Köln, für die langzeitarbeitslosen
Kölnerinnen und Kölner zukünftig noch gezielter und effektiver einsetzen zu
können, stellt der Rat der Stadt Köln an eine verfassungsmäßig legitimierte
Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit die Forderung, die zukünftige
Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II an folgenden Eckpunkten orientieren:
·
Mit Blick auf die betroffenen Menschen müssen die
Aufgaben von den Arbeitsgemeinschaften unter einem Dach und aus einer Hand wahr
genommen werden. Die Leistungen müssen transparent und nachvollziehbar sein und
für die Bedürftigen erreichbarer werden. .Dies gilt sowohl für Geldleistungen
als auch für Hilfen zur Integration in Beschäftigung. Beratung und Hilfen durch
ausreichendes, besonders geeignetes und für die spezifischen Anforderungen qualifiziertes
Personal als wesentlicher Bestandteil der Begleitung von Langzeitarbeitslosen
müssen im Sinne des Kölner Modells durch geeignete Instrumente wie das
Fallmanagement gestärkt werden.
·
Die Kooperation der kommunalen Träger mit den
örtlichen Agenturen für Arbeit muss weiterhin freiwillig sein. Grundlage muss
eine autonome Entscheidung des Rates sein.
·
Eine verfassungsrechtlich abgesicherte
Mischverwaltung von örtlichen Agenturen für Arbeit und Kommunen muss die
Souveränität der lokalen Trägerversammlung und im Konsens zu treffende
Entscheidungen gewährleisten, dies gilt insbesondere für Entscheidungen
zur strategischen Geschäftspolitik und über die Kontrolle der operativen und
organisatorischen Umsetzungen. Dadurch ist die
Augenhöhe der lokalen Partner auch auf der Basis der bisherigen
Aufgabenverteilung im SGB II sichergestellt. Einseitige Entscheidungen oder
Vorgaben eines Trägers müssen ausgeschlossen werden..
·
Die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Agenturen
für Arbeit und den kommunalen Trägern erfolgt auf einer vertraglichen
Grundlage, die den lokalen Besonderheiten, insbesondere der lokalen
Arbeitsmarktsituation, Bedarfe und sozialen Situation Rechnung trägt.
· Köln darf durch die zukünftige Regelung einer gemeinsam verantworteten Betreuung und Hilfestellung nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Die Planungssicherheit für Finanzen, Personal und Organisation muss sicher gestellt werden. Die lokalen Partner stellen das zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personal unter Beibehaltung ihrer Dienstherreneigenschaft zur Verfügung.
· Der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft muss verlässlich sein und in einem konstanten Verhältnis an den Gesamtkosten und an den lokalen Besonderheiten ermittelt werden. Auch die lokalen Zielvereinbarungen zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft liegen im Interesse und in der Verantwortung beider Vertragspartner.
· Als verantwortlicher Leistungsträger müssen die Kommunen über dieselben Steuerungsgrundlagen und -möglichkeiten verfügen, wie die Agenturen für Arbeit. Die dazu notwendige umfassende Datennutzung und ein gleichberechtigter Einfluss auf die Verwendung von Software und die notwendige Auswertungen zur Entwicklung lokaler Handlungsoptionen müssen im Rahmen einer verfassungsrechtlich abgesicherten Mischverwaltung gewährleistet sein.
·
Den Akteuren des Sozialen Köln ist bei der
Entwicklung und Umsetzung des lokalen Integrationsprogramms eine besondere
Rolle und Beteiligung einzuräumen. Eine Zusammenarbeit auf dieser Grundlage ist
Garant dafür, dass die wesentlichen Elemente lokaler Sozialpolitik bei der
gemeinsamen Arbeit berücksichtigt werden.
Beispielhaft sind zu erwähnen:
- Die Weiterführung der Zusammenarbeit in einem Beirat oder einem vergleichbaren Gremium,
- ein Integrationsprogramm, das gemeinsam erarbeitet und verantwortet wird und bedarfsorientiert die soziale und berufliche Eingliederung sicher stellt
- der ganzheitliche, sozialraum- und gemeinwesenorientierte Hilfeansatz
- die Ausschöpfung aller Vergabemöglichkeiten, um die lokalen Angebots- und Förderstrukturen optimal nutzen zu können
- die zielgenaue Ausrichtung des Pro-Veedel-JobBörsenprogramms, um besonders am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen eine berufliche Perspektive zu eröffnen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.