Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen der Istanbulstraße im Norden, der privaten Grünfläche im Osten, den nördlichen Flurstücksgrenzen 177 und 179, Gemarkung Kalk, Flur 19, im Süden und dem Sondergebiet "Baumarkt und Gartencenter" im Westen in Köln-Kalk - Arbeitstitel: "Music Store Kunftstraße" in Köln-Kalk— einzuleiten;

2.      den Aufstellungsbeschluss vom 23.04.2009 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70459/05 für das deckungsgleiche Plangebiet aufzuheben;

3.      nimmt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Vorentwurf zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.