Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das
Gebiet zwischen der Istanbulstraße im Norden, der privaten Grünfläche im Osten,
den nördlichen Flurstücksgrenzen 177 und 179, Gemarkung Kalk, Flur 19, im Süden
und dem Sondergebiet "Baumarkt und Gartencenter" im Westen in Köln-Kalk
- Arbeitstitel: "Music Store Kunftstraße" in Köln-Kalk— einzuleiten;
2. den Aufstellungsbeschluss
vom 23.04.2009 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70459/05 für das
deckungsgleiche Plangebiet aufzuheben;
3. nimmt
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Vorentwurf zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a
Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.