Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Planung der unterirdischen Führung der Stadtbahn zur Querung des Gustav-Heinemann-Ufers weiterzuverfolgen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Finanzierung sicherzustellen.

 

Die nicht zuwendungsfähigen Kosten der unterirdischen Führung der Stadtbahn zur Querung des Gustav-Heinemann-Ufers werden im Rahmen des zwischen der Stadt und der KVB bestehenden Nord-Süd-Stadtbahn-Vertrages übernommen.

 

Grundlage für die Realisierung ist die Vorlage des Oberbürgermeisters „2. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn; Querung im Bereich der Rheinuferstraße (B 51); DS-Nr. 3763/2009“ in der Fassung vom 02.02.2010.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke.Köln sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.