Beschluss:
Der Rat beschließt den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 74502/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nördlich des Hyazinthenweges im Innenbereich des Krokusweges 2 - 10 bis zur hinteren Grundstücksgrenze der Bebauung an der Diepeschrather Straße —Arbeitstitel: Heidekarree in Köln-Dellbrück— nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.