Nachtrag: 11.03.2010
Sitzung: 15.03.2010 AVR/0003/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0788/2010
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtteil Rodenkirchen am 02.05.2010 von 13:00 bis 18:00 Uhr.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt