Beschluss über den eingereichten Antrag:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, den Eigentümer letztmalig aufzufordern seinen Sicherungs-, Instandhaltungs- und Sanierungspflichten bis zum 01.09.2010 nachzukommen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt erneut durch den Eigentümer/Investor keine geeigneten baulichen Maßnahmen zur substantiellen Rettung des Baudenkmals vorgenommen werden, soll die Stadt Köln unverzüglich von ihrem vertraglich festgelegten Rückkaufrecht Gebrauch machen und „Haus Fühlingen“ in städtischen Besitz zurückführen sowie die ihr vertraglich zustehende Forderung an den Eigentümer geltend machen.

Beschluss über Änderungsantrag:

Am Ende des Antrags ist einzufügen:

Sollte die Stadt Köln diesem Verlangen nicht entsprechen, so fordert die Bezirksvertretung Chorweiler, ab dem 01.09.2010 das Verfahren nach §§ 30 Abs. 1a, 33 Denkmalschutzgesetz NRW (Enteignung gegen Entschädigung) einzuleiten.

Zusatzbeschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet zu prüfen, wer ggf. die Lasten eines Enteignungsverfahrens trägt.


Abstimmungsergebnis über den Beschluss über den eingereichten Antrag:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen, Herrn Birkholz (FDP) und Herrn Schöppe (pro Köln) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung Herrn Wernig (Die Linke)

Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag:

Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen und Herrn Birkholz (FDP) gegen die Stimmen Herrn Wernig (Die Linke) und Herrn Schöppe (pro Köln) bei Enthaltung der SPD-Fraktion

Abstimmungsergebnis über den Zusatzbeschluss:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, Herrn Wernig (Die Linke) und Herrn Schöppe (pro Köln) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Herrn Birkholz (FDP) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen