Die Bezirksvertretung Mülheim folgt der Empfehlung des Veedelsbeirats vom 12.04.2010 und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden gegenüber dem Verwaltungsvorschlag geänderten Beschluss zu fassen:

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet betreffend die nördliche Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Köln-Mülheim, östlich der KVB-Trasse der Linie 4 von Mülheim nach Schlebusch, südöstlich der Bundeskleingartenanlage, südwestlich des Zubringergleises zum Drahtwerk Köln bis in Höhe der Bahnunterführung Schanzenstraße, entlang der nördlichen und westliche Grenze des vorhandenen Industrie- und Gewerbegebietes (Schanzen-Viertel) bis zur nach Osten abknickenden Schanzenstraße in das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet, dann parallel ca. 300 m zurücklaufend in einer Breite von ca. 15 bis 20 Meter Breite, rechtwinklig abknickend nach Westen bis an die KVB-Trasse der Linie 4 in Köln-Mülheim in Köln-Mülheim - Arbeitstitel: Gewerbegebiet Schanzenstraße Nord in Köln-Mülheim - nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie den Ausschluss von Einzelhandel, Vergnügungsstätten sowie bordellartige Betriebe festzusetzen.

 

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1, sobald die Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Entwicklungskonzept ehemaliger Güterbahnhof Köln-Mülheim abgeschlossen ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.