Die
Bezirksvertretung Mülheim folgt der Empfehlung des Veedelsbeirats vom
12.04.2010 und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden gegenüber dem Verwaltungsvorschlag geänderten
Beschluss zu fassen:
Geänderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet betreffend die nördliche Fläche des
ehemaligen Güterbahnhofes Köln-Mülheim, östlich der KVB-Trasse der Linie 4 von Mülheim
nach Schlebusch, südöstlich der Bundeskleingartenanlage, südwestlich des
Zubringergleises zum Drahtwerk Köln bis in Höhe der Bahnunterführung
Schanzenstraße, entlang der nördlichen und westliche Grenze des vorhandenen
Industrie- und Gewerbegebietes (Schanzen-Viertel) bis zur nach Osten
abknickenden Schanzenstraße in das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet,
dann parallel ca. 300 m zurücklaufend in einer Breite von ca. 15 bis 20 Meter
Breite, rechtwinklig abknickend nach Westen bis an die KVB-Trasse der Linie 4
in Köln-Mülheim in Köln-Mülheim - Arbeitstitel: Gewerbegebiet Schanzenstraße
Nord in Köln-Mülheim - nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie den
Ausschluss von Einzelhandel, Vergnügungsstätten sowie bordellartige Betriebe
festzusetzen.
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB nach Modell 1, sobald die Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen
Entwicklungskonzept ehemaliger Güterbahnhof Köln-Mülheim abgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.