Nachtrag: 14.04.2010
Sitzung: 22.04.2010 UG/0004/2010
Zusatz: zugestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0976/2010
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde für unberechtigt und stimmt einer Befreiung gem. §67 (1) BNatSchG zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.