Sitzung: 29.04.2010 BV1/0006/2010
Antrag: Gestaltungssatzung Severinstraße
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss: zurückgestellt
Herr Gellissen (Stadtplanungsamt) teilt mit,
dass eine Gestaltungssatzung für eine Außengastronomie nicht möglich ist. § 86
Abs. 1 Landesbauordnung
Nordrhein-Westfalen enthält eine Ermächtigungsgrundlage für
Satzungsvorschriften über die äußere Gestaltung von z.B baulichen Anlagen oder
Werbeanlagen. Da jedoch die Ausstattung der Außengastronomieflächen mit Tischen,
Stühlen, Sonnenschirmen etc. keine baulichen Anlagen im Sinne der Vorschrift
sind, fehlt für die Erstellung einer solchen Satzung die
Ermächtigungsgrundlage. Der Erlass einer Gestaltungssatzung für die
Außengastronomie der Severinstraße ist somit nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt daher vor - dies hat
sie zu einem ähnlichen Antrag aus dem Stadtentwicklungsausschuss ebenso
vorgeschlagen - , dass neben den bestehenden Regelungen für bestimmte Bereiche
der Kölner Innenstadt (Rheingarten, Bahnhofsvorplatz, Heumarkt, Wallrafplatz,
Kölner Ringstraßen) auch für die Severinstraße vergleichbare Regelungen in Form
von Nebenbestimmungen zu Erlaubnisbescheiden formuliert werden, die als
Genehmigungsvoraussetzungen für die Außengastronomieflächen dienen. Ein Entwurf
solcher Regelungen mit den dazugehörigen Begründungen wird gegenwärtig in
Absprache mit den Gastronomen der Severinstraße von der Verwaltung erarbeitet
und soll der BV 1 nach verwaltungsinterner Abstimmung als Mitteilung zur
Kenntnis gegeben werden.
Derzeit erstellt die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit der IG Severinstraße eine Richtlinie. Die Richtlinie soll
eine räumliche Grenze, Mobiliar (einheitlich), Material, Platz für Fußgänger
usw. umfassen.
Herr Hufen bittet, auch die Bonner Straße
mit einzubinden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt,
dass für die Severinstraße eine Gestaltungssatzung erstellt wird.
Die IG Severinstraße wird bei der Erstellung der Satzung mit einbezogen.
Die Fußgängerbelange in einer Einkaufsstraße, das heißt eine Bürgersteigbreite von 3 Metern, sollen in dieser Satzung berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt.