Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende 4 Änderungsanträge vor:


Änderungsantrag zu TOP 8.2 Bildungslandschaft Altstadt-Nord
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1007/2010

Änderungsantrag zu 8.2 Bildungslandschaft Altstadt-Nord
Antrag der CDU-Fraktion
AN/1026/2010

Änderungsantrag zu TOP 8.2 Bildungslandschaft Altstadt-Nord
Antrag der FDP-Fraktion
AN/1019/2010

Änderungsantrag zu TOP 8.2. Bildungslandschaft Altstadt-Nord
Antrag von Herrn Löwisch (Die Linke)
AN/0988/2010

 

 

Frau Müller, Leiterin des Stadtplanungsamtes, betont, dass für die Vorlage aufgrund des Raumprogramms geprüft wurde, ob alle geplanten Nutzungen untergebracht werden können und in welchen Bautypologien dies geschehen kann. Es handelt sich nicht um einen Architektenentwurf, sondern lediglich um einen groben Vorentwurf.

Bezüglich einer Frage von Frau Berscheid teilt Herr Graebener mit, dass die im Plan (Anlage 5.1) grün eingezeichnete Freifläche an der Hauptschule nicht eingefriedet werden soll. Herr Mevenkamp weist daraufhin, dass so der Schulhof Teil des Klingelpützparks, bzw. der Klingelpützpark zum Teil des Schulhofes wird.

Herr Mevenkamp betont, dass er das Konzept der Montagstiftung unterstützt und eine Kooperation der Schulen befürwortet. Er weist jedoch darauf hin, dass zwei Schulen (Haupt- und Grundschule) in diesem Bereich in Zukunft nicht ausreichend Schülerinnen und Schüler haben werden.

Die CDU-Fraktion fragt, warum der Vorschlag der Bürgerinitiative „gedrehte Hauptschule“ nicht von der Verwaltung geprüft wurde. Er teilt mit, dass die im Änderungsantrag vorgeschlagenen Maßnahmen der Bürgerinitiative die Zustimmung von Herrn Montag und Herrn Imhäuser haben, mit denen er gesprochen hat.

Frau Müller weist darauf hin, dass das Fachamt intensive Untersuchungen, die sehr viel detaillierter als eine Machbarkeitsstudie waren, basierend auf exakten Auf- und Spannmaßen, vorgenommen hat. Sie kann jetzt schon sagen, dass, wenn dieser Vorschlag beschlossen wird, das Raumprogramm nicht ganz verwirklicht werden kann. Das Verbundgebäude kann nicht aufgegeben werden, wenn nur ein schmaler Streifen an die Jugendeinrichtung angebaut wird. Außerdem ist eine Aufstockung auf mehr als 4 Geschosse in diesem Bereich nicht realisierbar. Wenn die Bezirksvertretung in diesem Bereich weniger Flächen in Anspruch nehmen will, dann muss das Raumprogramm verringert werden.

Nach einer kurzen Pause wird der Antrag der CDU-Fraktion als weitestgehender zuerst beraten und die Punkte 1 bis 3 werden getrennt abgestimmt.

 

Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

Nr. 1 des Antrages:

„1. Die BV 1 lehnt die Vorlage ab und bittet die Verwaltung, das Konzept der Bürgerinitiative "gedrehte Hauptschule" zu übernehmen.

Sollten erhebliche Bedenken gegen das von der Bürgerinitiative geplante Verbundgebäude auf dem Grundstück des Abendgymnasiums bestehen, könnte das dafür vorgesehene Raumprogramm

a) durch eine Aufstockung des Hauptschulgebäudes und/oder

b) Aufstockung auf dem Nordwestflügel des Hansagymnasiums und/oder

c) durch Abriss des Gebäudes Vogteistr. 17 (Jugendzentrum Klingelpütz) und anschließendem Neubau auf diesem Grundstück realisiert werden. Während der Abriss- und Neubauzeit könnte das Jugendzentrum temporär in einem anderen Gebäude, z.B. ab 2011 der Hauptschule Gereonswall, untergebracht werden.

Sollte das Gebäude des Jugz nicht abgerissen werden, sind Funktionen der Bildungslandschaft Altstadt Nord durch Anbauten im rückwärtigen Bereich des Jugz unterzubringen.

Auch das Grundstück Flur 550/91 (ca. 5 – 6 m) kann für den Neubau verwandt werden, so dass das Verbundgebäude gegenüber dem Tower entfallen kann und das Areal als Schulhofgelände zur Verfügung steht. Somit ist kein Eingriff in den Park durch einen Schulhof erforderlich.

 

Die Flurstücke 224/91, 225/91 und 217/91 werden entsiegelt.

 

Beschluss zu Nr. 1

mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion und bei Enthaltung von Herrn Löwisch abgelehnt

 

 

Nr. 2 des Antrages:

 

2. Eine intensive Dachbegrünung ist vorzusehen, wird aber in der Berechnung der zu entsiegelnden Fläche nicht mit einbezogen.

 

Beschluss zu Nr. 2

Der Punkt wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen, da er auch im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten ist.

 

 

Nr. 3des Antrages:

 

3. Es ist darzustellen, wie viele Parkplätze baurechtlich nachgewiesen werden müssen, wie viele Parkplätze vorgesehen sind und wo diese eingerichtet werden.

 

Beschluss zu Nr. 3 des Antrages:

mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung von Herrn Löwisch abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist somit abgelehnt.

 

 

Danach wird über den Antrag der FDP-Fraktion beraten. Die Punkte 1 und 2 werden getrennt abgestimmt.

Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

Nr. 1 des Antrages:

„1. Das Hauptschulgebäude soll in der Beschlussvorlage durch das u-förmige zum Schulkomplex geöffnete Gebäude der Variante „Straßenrandbebauung“ ersetzt werden. Die Höhe soll auf max. 4 Geschosse beschränkt werden. Auf genaue Vorgaben der Höhenentwicklung soll verzichtet werden.


 

Beschluss zur Nr. 1 des Antrages:

 

gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Nr. 2 des Antrages:

 

2. Bei der Auslobung eines beschränkten Wettbewerbes soll als Wettbewerbskriterium eine möglichst sensible Höhenentwicklung zum Park hin gefordert werden.“

 

Beschluss zur Nr. 2:

einstimmig beschlossen

 

Vom FDP-Antrag ist Nr. 2 einstimmig beschlossen.

 

 

Danach wird der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten und die Punkte 1 bis 10 einzeln abgestimmt:

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren B-Planverfahren auf Basis der Variante „Anbau an die Jugendeinrichtung“ zu berücksichtigen bzw. umzusetzen:

 

  1. Im Bereich Vogteistraße/Gereonswall wird nur soviel Fläche versiegelt wie auch entsiegelt wird.

 

Beschluss zu Nr. 1:

Herr Mevenkamp gibt zu Protokoll, dass er den einzelnen Punkten nur zustimmen kann, wenn festgehalten wird, dass die CDU-Fraktion dem ersten Satz („Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren B-Planverfahren auf Basis der Variante „Anbau an die Jugendeinrichtung“ zu berücksichtigen bzw. umzusetzen“) nicht zustimmt.

Nr. 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion beschlossen.

 

 

Nr. 2 des Antrages:

 

  1. Es wird geprüft, wie die Freizeitanlage baulich und funktional in den Neubau der Gemeinschaftseinrichtungen der „Bildungslandschaft“ an der Vogteistraße integriert werden kann. Ziel ist eine Minimierung der zu bebauenden Fläche.

 

Beschluss zu Nr. 2:

Die CDU-Fraktion bittet, die Formulierung wie folgt zu ändern:

„Die Freizeitanlage wird baulich und funktional in den Neubau der Gemeinschaftseinrichtung der „Bildungslandschaft an der Vogteistraße integriert mit dem Ziel der Minimierung der bebauten Flächen. Der Anbau soll im rückwärtigen Bereich erfolgen.

Die Ergänzung der CDU-Fraktion wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Der ursprüngliche Vorschlag zu Nr. 2 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Stimmenhaltung von Herrn Jorris beschlossen.

 

 

Nr. 3 des Antrages:

 

  1. Für den Mensa-/Werkraum-Neubau an der Vogteistraße sowie die übrigen Bauten der Bildungseinrichtungen wird ein beschränkter architektonischer Realisierungswettbewerb durchgeführt.

 

Beschluss zu Nr. 3:

Herr Mevenkamp schlägt vor, um ein einheitliches Konzept zu erhalten, dass der architektonische Wettbewerb für die beiden Bereiche Vogteistraße und Kyotostraße gemeinsam durchgeführt wird.

Der Antragsteller ist mit der Änderung einverstanden.

Nr. 3 einstimmig mit der Änderung der CDU-Fraktion beschlossen.

 

 

Nr. 4 des Antrages:

 

  1. Die Platane an der Vogteistraße wird in die Planung einbezogen und somit geschützt.

 

Zu Nr. 4:

Es handelt sich um die große Platane an der Ecke Gereonswall/Vogteistraße.

Herr Reiferscheid gibt zu Protokoll, dass er davon ausgeht, dass durch den Erhalt der Platane die Realisierung des Anbaus nicht verhindert wird.

Nr. 4 einstimmig beschlossen

 


 

Nr. 5 des Antrages:

 

  1. Eine intensive Dachbegrünung ist vorzusehen, wird aber in der Berechnung der zu entsiegelden Fläche nicht mit einbezogen.

Beschluss zu Nr. 5:

Einstimmig beschlossen

 

 

Nr. 6 des Antrages:

 

  1. Mindestens 50% der nordwestlichen Fläche ist unter Sicherung des dortigen Baumbestands zu entsiegeln und als Grünfläche in den Klingelpützpark zu integrieren. Für die Bäume, die durch den Anbau an die Jugendeinrichtung entfallen, sind Ersatzpflanzungen vorzusehen.

 

Beschluss zu Nr. 6:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung von Herrn Jorris beschlossen

 

 

Nr. 7 des Antrages:

 

  1. Die Flächennutzung und das Maß der baulichen Nutzung für Mensa und Werkräume im Bereich Vogteistraße/Gereonswall ist exakt darzustellen; es soll durchgängig eine flächensparende Dreigeschossigkeit mit zusätzlichem Staffelgeschoss in Arrondierung zum Grundstück der „Freizeitanlage Klingelpütz“ vorgesehen werden. Ziel ist eine Minimierung der zu bebauenden Fläche.

 

Beschluss zu Nr. 7:

Die antragstellende Fraktion streicht auf Anregung von Herrn Mevenkamp nach Diskussion den Text „in Arrondierung zum Grundstück der Freizeitanlage Klingelpütz“ und auf Anregung von Herr Deutsch das Wort „durchgängig“.

Herr Reiferscheid gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion keine Notwendigkeit sieht, die Bauten noch mehr zu minimieren. Die SPD-Fraktion würde natürlich einem in einem Wettbewerb entwickelten Entwurf, der am wenigsten in den Park eingreift, zustimmen, wenn dieser das geplante Raumprogramm mit einer annehmbaren Architektur realisiert. Frau Tillessen schließt sich der Meinung von Herrn Reiferscheid an.

Nr. 7 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Löwisch abgelehnt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, da Nr. 7 abgelehnt wurde, diesen Teil als Protokollnotiz zu betrachten.

 

 

Nr. 8 des Antrages:

 

  1. a)Die Flächennutzung für geplante Schulhöfe inklusive Einzäunung ist planungstechnisch konkreter darzustellen und mit Zahlen zu belegen.
    b)Geprüft werden soll, ob Teile des Schulhofs auf einem Gebäudedach angelegt werden können.

 

Beschluss zu Nr. 8:

a)     einstimmig beschlossen

b)     Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimm-
enthaltung der CDU-Fraktion und von Herrn Löwisch beschlossen.

 

 

Nr. 9 des Antrages:

 

  1. Bis auf den Anbau an die Jugendeinrichtung erfolgen alle übrigen baulichen Nutzungen für Bildungseinrichtungen ausschließlich auf den schulischen Bestandsgrundstücken. Bauliche Eingriffe inklusive Schulhöfe in den Park über die Schulgrundstücksgrenzen hinaus sind nicht zulässig.

 

Beschluss zu Nr. 9:

Frau Müller betont auf Nachfrage von Herrn Deutsch, dass die notwendigen im Plan grün hinterlegten Schulhofflächen in den unmittelbar an die Gebäude angrenzenden Bereichen vorgesehen werden sollten.

Frau Dr. Killersreiter weist darauf hin, dass es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bewusst ist, dass die Aufgabenstellung der Verwaltung die Realisierung des Raumprogramms auf den zur Verfügung stehenden Flächen war. Die antragstellende Fraktion hat aber eine andere Vorstellung von dem, was dort gebaut werden soll. Sie bittet daher, für den Schulhof eine andere Lösung zu finden und nicht Teile des Klingelpützparks dafür zu betonieren.

Herr Löwisch wie auch Herr Mevenkamp weisen auf die bereits gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung hin, die einen Eingriff in den Klingelpützpark ablehnen.

Herr Schenk merkt an, dass durch Verzicht auf die Einfriedung des Schulhofes der Park de facto als Schulhof genutzt und damit ein indirekter Eingriff in den Park vorgenommen wird. Herr Graebener erwidert, dass es sich hier um ein Modellprojekt handelt. Die Kinder sollen als pädagogisches Konzept Grenzen einhalten, ohne dass ein Zaun vorhanden ist. Herr Hupke entgegnet, dass sehr bald der Wunsch nach einem Zaun seitens der Eltern entstehen und der Zaun dann rasch wieder da sein wird.

Herr Deutsch weist darauf hin, dass die vorhandenen Flächen nicht erweiterbar sind. Der große Nachteil der vorgeschlagenen Bebauung ist seines Erachtens nach die Entwicklung der Schulhoffläche in den Park hinein. Die FDP-Fraktion wollte deshalb lieber die in ihrem Antrag vorgeschlagene Variante (u-förmig zum Schulkomplex geöffnetes Gebäude) realisiert wissen.

 

Nr. 9 mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Löwisch.

Herr Mevenkamp gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion gegen den Anbau an die Jugendeinrichtung ist.

 

 

Nr. 10 des Antrages:

 

  1. Es wird geprüft wie viel Parkplätze vorgesehen sind und wo diese räumlich zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Flächen des Parks oder Schulhöfe werden dafür nicht verwendet.“

 

Beschluss zu Nr. 10:

Herr Reiferscheid bittet um folgende Änderung:

„Es wird dargestellt, wie viele Parkplätze aufgrund der Landesbauordnung nötig sind und wo diese zur Verfügung gestellt werden.“

Nr. 10 so geändert einstimmig beschlossen

 

Prüfantrag von Herrn Löwisch:

„Die Verwaltungsvorlage wird in der derzeitigen Fassung abgelehnt und die Verwaltung wird gebeten, hierzu Alternativen auf der Basis dieses Antrages zu entwickeln.

 

I) Die Verwaltung wird daher gebeten folgendes zu prüfen:

Besteht die Möglichkeit des Abrisses des maroden Gebäudes Vogteistr. 17 (Jugendzentrum)?

Besteht die Möglichkeit auf dem Gelände des JZ einen Neubau zu errichten bis zu einer drei bis viergeschossigen Höhe, der zum einen die auf diesem Gelände vorgesehenen Räumlichkeiten (Verbundgebäude – Mensa)) enthält und auch neue Räumlichkeiten für das Jugendzentrums? Wäre eine nutzbare Unterkellerung möglich?

Sollten die Räumlichkeiten nicht ausreichen wäre eine Straßenrandbebauung in einer Breite bis zu vier Metern und einer Tiefe bis zur Hälfte des JZ Geländes möglich, wobei nicht mehr als 10 Bäume der Baumaßnahme zum Opfer fallen sollten?

Könnten die der Baumaßnahme zum Opfer fallenden Bäume versetzt werden?

Sollte ein Versetzen der Bäume nicht möglich sein, wären Ersatzpflanzungen möglich?

 

II) Die Verwaltung wird gebeten, folgendes zu realisieren

Auf der anderen Parkseite das Schulgebäude und den Schulhof so zu verlegen, dass es nicht, wie es die vorliegende Planung vorsieht, massiv in den Park eingreift sondern das ganze auf dem bereits versiegelten Gelände der jetzigen Schulen gebaut werden kann.“

Herr Löwisch teilt mit, dass sich sein Antrag nach Beschluss des Änderungsantrages der Grünen erledigt hat, obwohl sein Antrag etwas schärfer formuliert war.

Er weist darauf hin, dass es logischer gewesen wäre, seinen Antrag zuerst abstimmen zu lassen und dann die anderen Änderungsanträge.

Nachdem über die vorliegenden Änderungsanträge abgestimmt wurde, ergibt sich folgender neuer Beschlusstext, über den Herr Hupke abstimmen lässt:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1. nimmt die Rahmenplanung für die Bildungslandschaft Altstadt-Nord zur Kenntnis und beschließt die Variante "Anbau an die Jugendeinrichtung" (vgl. Anlage 5.1) als Grundlage für die weitere Planung;

2. beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Kyotostraße, Gereonswall, Vogteistraße, Klingelpütz und Kyotostraße in Köln-Altstadt/Nord (Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstücke 405, 345, 613/90, 217/91, 225/91, 550/91, 224/91, 235/91, 234/91, 551/93, 92, 94, 95, 213/96, 212/97, 291/97, 289/97, 290/97, 377, 396, 397, 399, 614/90) –Ar­beits­ti­tel: "Bildungslandschaft Altstadt-Nord"– mit dem Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Bildungseinrichtungen der Bildungslandschaft Altstadt-Nord zu ermöglichen. Es ist das Ziel, Flächen für Gemeinbedarf (Bildungseinrichtungen), öffentliche Grünflächen sowie das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen festzusetzen;

3. beschließt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 66462/04 für das Gebiet zwischen Gereonswall, Vogteistraße, Klingelpütz und Kyotostraße in Köln-Altstadt/Nord (Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstücke 345, 613/90, 217/91, 225/91, 550/91, 224/91, 235/91, 234/91, 551/93, 92, 94, 95, 213/96, 212/97, 291/97, 289/97, 290/97, 377, 396, 397, 399, 614/90) einzuleiten;

4. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 als Abendveranstaltung.

  1. Bei der Auslobung eines beschränkten Wettbewerbes soll als Wettbewerbskriterium eine möglichst sensible Höhenentwicklung zum Park hin gefordert werden.“ (siehe Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Punkt 2)
  2. Im Bereich Vogteistraße/Gereonswall wird nur soviel Fläche versiegelt wie auch entsiegelt wird. (Nr. 6 bis 14 siehe auch Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Nr. 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  3. Es wird geprüft, wie die Freizeitanlage baulich und funktional in den Neubau der Gemeinschaftseinrichtungen der „Bildungslandschaft“ an der Vogteistraße integriert werden kann. Ziel ist eine Minimierung der zu bebauenden Fläche. (Nr. 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  4. Für den Mensa-/Werkraum-Neubau an der Vogteistraße sowie die übrigen Bauten der Bildungseinrichtung und für die beiden Bereich Vogteistraße und Kyotostraße und wird ein gemeinsamer beschränkter architektonischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. (Nr. 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  5. Die Platane an der Vogteistraße wird in die Planung einbezogen und somit geschützt. (Nr. 4 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  6. Eine intensive Dachbegrünung ist vorzusehen, wird aber in der Berechnung der zu entsiegelden Fläche nicht mit einbezogen. (Nr. 5 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  7. Mindestens 50% der nordwestlichen Fläche ist unter Sicherung des dortigen Baumbestands zu entsiegeln und als Grünfläche in den Klingelpützpark zu integrieren. Für die Bäume, die durch den Anbau an die Jugendeinrichtung entfallen, sind Ersatzpflanzungen vorzusehen. (Nr. 6 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  8. Die Flächennutzung für geplante Schulhöfe inklusive Einzäunung ist planungstechnisch konkreter darzustellen und mit Zahlen zu belegen. Geprüft werden soll, ob Teile des Schulhofs auf einem Gebäudedach angelegt werden können. (Nr. 8 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  9. Bis auf den Anbau an die Jugendeinrichtung erfolgen alle übrigen baulichen Nutzungen für Bildungseinrichtungen ausschließlich auf den schulischen Bestandsgrundstücken. Bauliche Eingriffe inklusive Schulhöfe in den Park über die Schulgrundstücksgrenzen hinaus sind nicht zulässig. (Nr. 9 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  10.  Es wird dargestellt, wie viele Parkplätze aufgrund der Landesbauordnung nötig sind und wo diese zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Flächen des Parks oder Schulhöfe werden dafür nicht verwendet. (Nr. 10 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Abstimmungsergebnis:

Der so geänderten Beschlussvorlage wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung von Herrn Jorris zugestimmt mit der Bitte an den Stadtentwicklungsausschuss, den Anregungen zu folgen.