Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der Ausländerrechtlichen Beratungskommission wird wie folgt geändert:

 

  • In § 2 Abs. 1 wird „Jeweils ein Mitglied der im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen stimmberechtigten Fraktionen.“ ersetzt durch „Die Anzahl der Mitglieder der ausländerrechtlichen Beratungskommission, die vom Rat der Stadt Köln benannt werden, wird auf vier begrenzt. Die ausländerrechtliche Beratungskommission setzt sich somit zusammen aus vier Mitgliedern auf Vorschlag des Rates, [j]eweils…“.
  • In § 2 Abs. 2 wird „für die Dauer von zwei Jahren“ ersetzt durch „für die Dauer der Wahlperiode“.
  • In § 5 Abs. 4 wird am Ende des Absatzes nach „auf Behandlung seiner Angelegenheit.“ eingefügt: „, insbesondere dann, wenn noch verwaltungsgerichtliche Verfahren anhängig sind.“

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.