Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW
1. ermächtigen wir die Verwaltung zur Kündigung des Öffentlichkeitsvertrages
zwischen der Stadt Köln und der Fleischversorgung Köln GmbH und
2. beschließen wir den Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung für
den Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt
Köln und der Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln in der als
Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Köln den, 31.03.2010
In Vertretung
gez. Kahlen gez. Breite
Stadtdirektor Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.