Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW

1. ermächtigen wir die Verwaltung zur Kündigung des Öffentlichkeitsvertrages zwischen der Stadt Köln und der Fleischversorgung Köln GmbH und
2. beschließen wir den Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln und der Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

 

Köln den, 31.03.2010

 

In Vertretung

 

gez. Kahlen                                                    gez. Breite

Stadtdirektor                                                  Ratsmitglied

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.