Zusatz: - vertagter TOP 9.2.2 vom 26.04.2010

Beschluss: geändert beschlossen

- mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt zunächst getrennt die Punkt 3 und die Punkte 1, 2 und 4 des Ersetzungsantrages und anschließend über den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1. Beschluss:

Die Anwendung der Verordnung ist gegenüber den in der Gefahrenzone wohnenden Bürgern tolerant auszulegen. Weil noch keine praktischen Erfahrungen vorliegen, ist ein flexibler Umgang mit den Vorschriften erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Weißenberger)

2. Beschluss:

In den nächsten Wochen ist eine Bürgerinformation über die Verordnung und deren Anwendung abzuhalten.

 

Die betroffenen Haushalte werden zusätzlich mittels eines Faltblattes informiert.

 

Im Anschluss an die am 03./04.09.10 stattfindende Hochwasser-Übung (in die die BI Hochwasser intensiv eingebunden wird) ist eine kritische Prüfung / Überarbeitung der VO vorzunehmen, bei der die o.g. BI zu beteiligen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Weißenberger)

 

3. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Sürth in der Fassung der paraphierten Anlage der Beschlussvorlage.

 

Der Verwaltung werden hierbei folgende Auflagen gemacht:

  1. In den nächsten Wochen ist eine Bürgerinformation über die Verordnung und deren Anwendung abzuhalten.
  2. Die betroffenen Haushalte werden zusätzlich mittels eines Faltblattes informiert.
  3. Die Anwendung der Verordnung ist gegenüber den in der Gefahrenzone wohnenden Bürgern tolerant auszulegen. Weil noch keine praktischen Erfahrungen vorliegen, ist ein flexibler Umgang mit den Vorschriften erforderlich.
  4. Im Anschluss an die am 03./04.09.10 stattfindende Hochwasser-Übung (in die die BI Hochwasser intensiv eingebunden wird) ist eine kritische Prüfung / Überarbeitung der VO vorzunehmen, bei der die o.g. BI zu beteiligen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Weißenberger)