TOP Ö 3.4.1: Genehmigungen nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImschG) für Aktivitäten gemeinnütziger Vereine und überwiegend ehrenamtliche Organisationen hier: Antwort der Verwaltung