TOP Ö 3.4: Genehmigungen nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) für Aktivitäten gemeinnütziger Vereine und überwiegend ehrenamtliche Organisationen hier: Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.11.2009