Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      nimmt die Rahmenplanung für die Bildungslandschaft Altstadt-Nord zur Kenntnis und beschließt die Variante "Anbau an die Jugendeinrichtung" (vgl. Anlage 5.1) als Grundlage für die weitere Planung;

2.      beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Kyotostraße, Gereonswall, Vogteistraße, Klingelpütz und Kyotostraße in Köln-Altstadt/Nord (Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstücke 405, 345, 613/90, 217/91, 225/91, 550/91, 224/91, 235/91, 234/91, 551/93, 92, 94, 95, 213/96, 212/97, 291/97, 289/97, 290/97, 377, 396, 397, 399, 614/90) –Ar­beits­ti­tel: "Bildungslandschaft Altstadt-Nord"– mit dem Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Bildungseinrichtungen der Bildungslandschaft Altstadt-Nord zu ermöglichen. Es ist das Ziel, Flächen für Gemeinbedarf (Bildungseinrichtungen), öffentliche Grünflächen sowie das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen festzusetzen;

3.      beschließt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 66462/04 für das Gebiet zwischen Gereonswall, Vogteistraße, Klingelpütz und Kyotostraße in Köln-Altstadt/Nord (Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstücke 345, 613/90, 217/91, 225/91, 550/91, 224/91, 235/91, 234/91, 551/93, 92, 94, 95, 213/96, 212/97, 291/97, 289/97, 290/97, 377, 396, 397, 399, 614/90) einzuleiten;

4.      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 als Abendveranstaltung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion.