Zusatz: (Übersandt mit Schreiben vom 19.05.2010)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64477/02 für das Gebiet östlich der Äußeren Kanalstraße, südlich der Iltisstraße, westlich der Baugrundstücke an der Jakob-Schupp-Straße und nördlich der öffentlichen Parkanlage an der Äußeren Kanalstraße in Köln-Neuehrenfeld —Arbeitstitel: Äußere Kanalstraße/Iltisstraße in Köln-Neuehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64477/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64477/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich mit 13 Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) gegen 1 Stimme (pro Köln) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP) zu.