Zusatz: Die Vorlage geht mit Schreiben vom 18.05.10 zu.

Beschluss: geändert beschlossen

- mündliche Änderungsanträge der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst zunächst zu den Empfehlungen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Bürger die folgenden Beschlüsse.

1. Beschluss:

Der Stellungnahme der Verwaltung zur lfd Nr. 1 soll gefolgt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltungen der FDP-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Deitert und Weißenberger)

2. Beschluss:

Der Stellungnahme der Verwaltung zur lfd Nr. 2 soll gefolgt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Herrn Schöppe bei Enthaltungen der FDP-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Deitert und Weißenberger)

 

3. Beschluss:

Die Eingabe zur lfd Nr. 3 soll voll berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltungen der FDP-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Deitert und Weißenberger)

 

Danach beschließt die Bezirksvertretung Rodenkirchen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

4. Beschluss:

1. Für die vier ausgewiesenen Kinderspielflächen ist mit dem Maßnahmenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, damit die Errichtung gesichert ist.

 

2. Im Plangebiet ist eine Sondergebietfläche mit der Zweckbestimmung "Jugendeinrichtung" festzusetzen.

 

3. Es ist 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau vorzusehen.

 

4. Ein Mehrgenerationenhaussoll in die Planungen aufgenommen werden

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltungen von 3 Stimmen aus der CDU-Fraktion der FDP-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Deitert und Weißenberger)

 

Die so geänderte Beschlussvorlage wird wie folgt beschlossen:

5. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67409/04 für das Gebiet zwischen der Gaedestraße im Norden, der Bonner Straße im Osten, der Sinziger Straße im Süden und der öffentlichen Grünfläche im Westen —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3 der Beschlussvorlage entsprechend der oben gefassten Beschlüsse zu 1. – 3.;

2.      den Bebauungsplan Nr. 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung, wobei der unter 4. gefasste Beschluss zu berücksichtigen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltungen der FDP-Fraktion und Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Deitert und Weißenberger)