Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 5 LWG NRW für die Grundstücke im Stadtbezirk 7 (Eil, Ensen, Finkenberg, Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn, Wahnheide, Westhoven und Zündorf) – 2. Fristensatzung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.