Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem Umbau des Nahbereichszentrums
Finkenberg wird die Verwaltung beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan herbeizuführen, dessen räumlicher Geltungsbereich sich
mindestens auf das Nahbereichszentrum Finkenberg erstreckt. Ziel des
Bebauungsplans soll die Verhinderung der
Einrichtung von Spielhallen und ähnlichen Vergnügungsangeboten sein. Insoweit sollte auch vom Instrument der
Veränderungssperre Gebrauch gemacht werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen