Sitzung: 24.06.2010 BV5/0007/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Alle
Bezirksvertretungen dürfen drei nichtstimmberechtigte Vertreter in die
Schulkonferenzen aller Schulformen ihres Bezirks entsenden, die über die
Besetzung der Schulleitungen ihr Votum abgeben. Die Bezirksvertretungen
benennen für die Dauer der Wahlperiode diese 3 Vertretungen, wobei sie jeweils
je eine Stellvertretung benennen.
Sollte eine
Bezirksvertretung von diesem Recht nicht oder nicht vollständig Gebrauch
machen, kann der Schulausschuss in entsprechendem Umfang nichtstimmberechtigte
Mitglieder der Schulkonferenzen benennen.
Sollte der
Schulausschuss auf sein Recht, eine stimmberechtigte Vertretung in der
entsprechenden Schulkonferenz verzichten, so wird diese Vertretung von einem
der drei von der entsprechenden Bezirksvertretung benannten
nicht-stimmeberechtigten Mitglieder wahrgenommen. Die FVB der jeweiligen
Bezirksvertretung entscheidet, wer diese Vertretung wahrnimmt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.