Beschluss:

„Alle Bezirksvertretungen dürfen drei nichtstimmberechtigte Vertreter in die Schulkonferenzen aller Schulformen ihres Bezirks entsenden, die über die Besetzung der Schulleitungen ihr Votum abgeben. Die Bezirksvertretungen benennen für die Dauer der Wahlperiode diese 3 Vertretungen, wobei sie jeweils je eine Stellvertretung benennen.

Sollte eine Bezirksvertretung von diesem Recht nicht oder nicht vollständig Gebrauch machen, kann der Schulausschuss in entsprechendem Umfang nichtstimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenzen benennen.

 

Sollte der Schulausschuss auf sein Recht, eine stimmberechtigte Vertretung in der entsprechenden Schulkonferenz verzichten, so wird diese Vertretung von einem der drei von der entsprechenden Bezirksvertretung benannten nicht-stimmeberechtigten Mitglieder wahrgenommen. Die FVB der jeweiligen Bezirksvertretung entscheidet, wer diese Vertretung wahrnimmt.“

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.